SWR4 Regionalnachrichten
aus Tübingen
Datum:
28.06.2000, Uhrzeit: 18.00 Uhr
Redaktion:
Friederike Göhring
Tübingen
Das
Landestheater Tübingen wurde betrogen. Die Leiterin der Theaterkasse
soll im Laufe der letzten zwei Jahre rund155 000 Mark
veruntreut
haben. Das hat die Theaterverwaltung jetzt selbst aufgedeckt.
Durch
eine handschriftliche Korrektur in einer Abrechnung flog die Veruntreuung
auf. Die Angestellte gestand den Diebstahl und wurde fristlos entlassen.
Das LTT hat die Unersuchungen des Falles mittlerweile der Kriminalpolizei
Tübingen übergeben.
Wildberg-Sulz,
Kreis Calw
Eine
unbekannte Frau hat am Mittwoch die Kreissparkasse in Wildberg-Sulz überfallen.
Die Frau bedrohte eine anwesende Kundin mit einer Pistole und zwang den
Filialleiter, ihr Bargeld auszuhändigen. Nach der Tat floh sie mit
mehreren tausend Mark Beute mit einem dunkelvioletten Mittelklassewagen.
Die Polizei setzte bei der Fahndung einen Polizeihubschrauber und 20 Fahrzeuge
ein. Die Frau ist noch auf der Flucht.
Tübingen
Das
Amtsgericht hat einen Strafbefehl für den Tübingen Friedens-Aktivisten
Tobias Pflüger aufgehoben. Pflüger hatte während des Kosovokriegs
bei rund 35 Kundgebungen in ganz Deutschland
Soldaten
zur Fahnenflucht aufgerufen. Nach eigenen Angaben wollte Pflüger damit
Straftaten der Soldaten verhindern. Weil ein Mandat des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen gefehlt hat, sei der Kosovokrieg völkerrechtswidrig
gewesen, so Pflüger. Das Amtsgericht sah sich in seiner Urteilsbegründung
ausserstande, über die Rechtsmäßigkeit des NATO-Einsatzes
zu entscheiden. Pflüger dürfe seinen Standpunkt deshalb vertreten,
hieß es, auch wenn er sich unter Umständen dabei irre.
Tübingen
Zu
einer Haftstrafe von 8 Monaten auf Bewährung wegen versuchter aktiver
Sterbehilfe hat das Tübinger Landgericht einen 45jährigen Mann
verurteilt. Der Mann hatte im Mai 1998 versucht, seine bewußtlos
im Krankenhaus liegende Mutter zu ersticken. Das Gericht sah es als erwiesen
an, dass die Mutter den Sohn Monate vor ihrem Unfall gebeten hatte, ihr
zu helfen, damit sie im Krankenhaus nicht leiden müsse. Diesen Wunsch
hatte der Sohn ihr erfüllen wollen. Weil aktive Sterbehilfe gesetzlich
verboten ist, müsse, so das Gericht in der Begründung, der Angeklagte
bestraft werden.
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